Qualifizierungsförderung für Sportvereine
Die Qualifizierung der bei den Sportvereinen im Rhein-Sieg-Kreis tätigen Übungsleiter/innen ist ein gemeinsames Ziel des Rhein-Sieg-Kreises und des Kreissportbundes Rhein-Sieg.
Sportvereine, die Mitglied beim Kreissportbund sind, und Übungsleiter/innen können Förderanträge (ohne Rechtsanspruch) für erfolgreich absolvierte Aus- und Fortbildungen stellen. Zusätzlich dürfen auch anerkannte Bewegungskindergärten aus Bonn/Rhein-Sieg, die eine Kooperation mit einem Sportverein aus dem Rhein-Sieg-Kreis vorweisen können, an diesem Förderprogramm teilnehmen. Details entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien:
Hinweise
- ACHTUNG: Die Förderung läuft Ende des Jahres 2024 aus. Für die Haushaltsjahre 2025/2026 bedarf es eines erneuten Haushaltsbeschlusses des Rhein-Sieg-Kreises, welcher im Sommer 2025 zu erwarten ist. Bis dahin dürfen Sie uns weiterhin Anträge schicken, für die allerdings noch kein Förderbeschluss vorliegt!
- Bitte achten Sie darauf, dass Anträge innerhalb von 8 Wochen nach Lehrgangsende gestellt werden müssen.
- Förderfähig sind nur Qualifizierungsmaßnahmen von Stadt- bzw. Kreissportbünden und dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverbänden.
- Nebenkosten, wie z.B. Übernachungskosten oder Verpflegungskosten, sind grundsätzlich nicht förderfähig.
- Ab dem Förderjahr 2025 zahlen wir aufgrund der großen Menge an Anträgen nur noch einmal am Ende des Jahres einen anteiligen Fördersatz aus.
- Diese und alle weiteren Hinweise entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.