Qualitätssiegel "Kinder- und Jugendsport"
Das Qualitätssiegel Kinder- und Jugendsport der Sportjugend NRW wird an Sportvereine verliehen, die sich besonders im Bereich des Kinder- und Jugendsports engagieren. Vereine, die das Siegel erhalten möchten, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die ein qualitativ hochwertiges und zielgruppengerechtes Sportangebot für Kinder und Jugendliche sicherstellen.
Schritt für Schritt zum Siegel
Möchtet ihr als Verein mit dem Qualitätssiegel für Kinder- und Jugendsport ausgezeichnet werden? So funktioniert’s:
Erstkontakt herstellen
Setzt euch mit eurem zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder alternativ mit dem Fachverband in Verbindung.
Erstgespräch führen
In einem ersten Gespräch prüft ihr gemeinsam, ob und wann die letzte Vereinsprofilierung nach der Methode „Zeig Dein Profil!“ stattgefunden hat. Diese Profilierung ist die Grundlage für die Auszeichnung.
Themenfelder definieren
Ihr arbeitet zusammen heraus, welche Themenfelder euren Verein besonders auszeichnen und wie diese für die Auszeichnung relevant sind.
Siehe dazu: »Kriterien für die Vergabe des Qualitätssiegels im Kinder- und Jugendsport
Urkunde und Logo erhalten
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhaltet ihr eine Urkunde und das Logo in digitaler Form zur Einbindung in eure digitalen Formate und Printmedien.
Gültigkeit der Auszeichnung
Die Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel für Kinder- und Jugendsport ist ab Ausstellung für 4 Jahre gültig.
Viel Erfolg auf dem Weg zum Qualitätssiegel!
Kriterien zum Erwerb des Qualitätssiegels
Die Vergabe des Qualitätssiegels für Kinder- und Jugendsport erfolgt durch den örtlichen Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband. Um das Siegel zu erhalten, muss ein Verein folgende Kriterien erfüllen.
Pflichtkriterien:
- Sportangebote für Kinder und Jugendliche
Altersgerechte und regelmäßige Sportangebote, die die körperliche und soziale Entwicklung fördern. Die Anleitung erfolgt durch qualifizierte Übungsleiter*innen oder Trainer*innen.
- Schutzkonzept für Kinder und Jugendliche
Der Verein verfügt über ein Schutzkonzept zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport oder arbeitet aktiv an der Entwicklung eines solchen Konzepts.
- Jugendordnung
Ein gültige Jugendordnung ist vorhanden und die Jugend ist in der Satzung des Hauptvereins verankert.
- Beratung und Profilierung
Der Verein erhält professionelle Unterstützung durch den zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund oder Fachverband. Eine Profilierung mithilfe der Beratungsmethode „Zeig Dein Profil!“ der Sportjugend NRW ist Voraussetzung.
Wahlkriterien:
Zusätzlich zu den Pflichtkriterien müssen Vereine in mindestens drei der folgenden neun Wahlkriterien nachweislich aktiv sein:
- Kooperationen
- Junges Engagement
- Medienbildung
- Ferienfreizeiten/Aktivitäten
- Generationsübergreifende Angebote/Elternarbeit/Lebenswelt Familie
- Kibaz/Minisportabzeichen
- Vielfalt und Teilhabe
- Suchtprävention
- Nachwuchsförderung/Talentsichtung/Talentförderung
Stellt sicher, dass euer Verein in diesen Bereichen aktiv ist, um die Chancen auf das Qualitätssiegel zu erhöhen!